Rechtsanwälte und Fachanwälte in Heilbronn
(07131) 888 41 0 |
Nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf und erfahren Sie mehr über unsere Leistungen
Auch Arbeitsvertrag genannt; Dieser Vertrag ist nach deutschem Recht die Basis eines Arbeitsverhältnisses und beinhaltet Regelungen, Vereinbarungen und geforderte Leistungen. Das Arbeitsverhältnis auf Basis eines solchen Vertrages unterscheidet zum freien Dienstverhältnis dadurch, dass er von der persönlichen Abhängigkeit zwischen Arbeitnehmer und -geber gekennzeichnet ist.